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Nutzungsbedingungen der Website und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Website: km-sales.at · Stand: Oktober 2026 · Für Verträge mit Unternehmern (B2B).

Anbieterin und Vertragspartnerin: Mukaddes Kocabay, Einzelunternehmen (Geschäftsbezeichnung KM Sales), Pilzweg 14/9, 6923 Lauterach, Österreich (siehe Impressum).
Kontakt: Telefon +43 660 319 07 16 · E-Mail muki.kmsales@gmail.com

Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A regelt die Nutzung der Website km-sales.at durch alle Besucherinnen und Besucher. Teil B enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von KM Sales (B2B-Akquise, Terminvereinbarung, Leadgenerierung, Vertriebsunterstützung, Kundenbetreuung). Für die Erstellung, Wartung und das Hosting von Websites gelten die gesonderten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Website-Leistungen“ von KM Sales, die dem jeweiligen Angebot beiliegen; Verzug, Haftung, Gerichtsstand und der Ausschluss von Verbraucherverträgen sind dort inhaltsgleich geregelt.

Hinweis zur Art des Angebots: KM Sales stellt über km-sales.at keine Software und keinen Online-Dienst zur Nutzung bereit. Es gibt keine Kundenkonten und keinen Kundenbereich; der Anmeldebereich der Website ist ein interner Arbeitsbereich von KM Sales (Inhaberin und weisungsgebundene, zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende). Alle Leistungen erbringt KM Sales selbst und übergibt sie in Form von Terminen, Berichten und Gesprächsdokumentation.

Teil A – Nutzung der Website km-sales.at

A1. Geltung

Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Besuch und die Nutzung der Website km-sales.at einschließlich des Terminformulars und des Chat-Assistenten. Mit der Nutzung der Website kommt kein Vertrag über Dienstleistungen zustande; dafür gilt Teil B.

A2. Inhalte der Website

Die Inhalte der Website dienen der allgemeinen Information über KM Sales und ihre Leistungen. Sie sind kein verbindliches Angebot im Rechtssinn (siehe Punkt B3). Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt; für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Für Inhalte externer verlinkter Seiten (zum Beispiel LinkedIn, WhatsApp) ist ausschließlich deren jeweiliger Betreiber verantwortlich.

Die Inhalte der Website (Texte, Grafiken, Logo, Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über den persönlichen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

A3. Terminformular

Über das Terminformular können Sie ein unverbindliches Erstgespräch anfragen. Die Anfrage ist keine Bestellung und löst keine Zahlungspflicht aus. Ihre Eingaben können Sie vor dem Absenden jederzeit prüfen und berichtigen. Wir melden uns zur Vereinbarung eines Termins per E-Mail oder Telefon. Wie wir die Daten aus dem Formular verarbeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 3 bis 5).

A4. Chat-Assistent

Der Chat-Assistent auf der Website antwortet automatisiert; Sie kommunizieren dabei nicht mit einem Menschen, sondern mit einem KI-System im Sinne des Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (gesetzlicher Hinweis). Die Antworten des Assistenten sind unverbindliche Erstinformationen; sie sind kein Angebot, keine Zusage und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur von KM Sales persönlich. Bitte geben Sie im Chat keine sensiblen Daten ein. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung (Abschnitt 6).

A5. Verfügbarkeit der Website

Wir bemühen uns, die Website und den Chat-Assistenten ständig verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsarbeiten, Störungen beim Hosting-Anbieter oder ein Ausfall des Chat-Assistenten berechtigen zu keinen Ansprüchen. Wir dürfen Inhalte und Funktionen der Website jederzeit ändern oder einstellen.

A6. Zulässige Nutzung

Die Website darf nur für den persönlichen Informationszweck und zur Kontaktaufnahme genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere automatisierte Massenanfragen über das Formular oder den Chat, Versuche, auf den internen Bereich zuzugreifen, sowie das Einbringen rechtswidriger Inhalte. Zum Schutz vor Missbrauch wird die Zahl der Anfragen je IP-Adresse begrenzt (siehe Datenschutzerklärung, Abschnitte 3 und 6).

Teil B – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

B1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen KM Sales, Inhaberin Mukaddes Kocabay (nachfolgend „Auftragnehmerin“), und ihren Auftraggebern. Die Auftragnehmerin schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen (Punkt B14).
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  3. Bei Widersprüchen gilt: individuelle schriftliche Vereinbarung vor Angebot, Angebot vor diesen AGB.
  4. Die Leistungen erbringt KM Sales (Inhaberin und weisungsgebundene, zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende). Für Werkzeuge und Infrastruktur setzt die Auftragnehmerin die in ihrer Datenschutzerklärung genannten Dienstleister ein (zum Beispiel Recherche-Werkzeuge, Datenbanken, Hosting). Für das Verhalten ihrer Mitarbeitenden und Dienstleister haftet sie wie für eigenes (§ 1313a ABGB).

B2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen im Bereich B2B-Akquise, Terminvereinbarung, Leadgenerierung, Vertriebsunterstützung und Kundenbetreuung. Die Leistungen sind einzeln oder als zusammenhängender Vertriebsprozess buchbar. Der konkrete Leistungsumfang (zum Beispiel Zielgruppe, Region, Zahl der Kontakte oder Stunden, Berichtsrhythmus) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsvereinbarung.
  2. Die Leistungen der Auftragnehmerin sind Dienstleistungen im Sinne eines sorgfältigen Bemühens (Dienstvertrag gemäß § 1151 ABGB). Die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges, fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr oder Garantie für das Zustandekommen von Terminen, Leads, Vertragsabschlüssen, Umsätzen oder sonstigen Ergebnissen übernommen.
  3. Die Auftragnehmerin vermittelt oder schließt Geschäfte im Namen des Auftraggebers nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse mit den vermittelten Kontakten führt der Auftraggeber selbst.
  4. Arbeitsergebnisse (vereinbarte Termine, Kontaktlisten, Gesprächsdokumentation, Berichte) übergibt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber laufend in der im Angebot vereinbarten Form, spätestens bei Vertragsende. Der Auftraggeber darf die übergebenen Arbeitsergebnisse für seine eigenen Vertriebszwecke uneingeschränkt nutzen; soweit daran Schutzrechte bestehen, räumt ihm die Auftragnehmerin mit vollständiger Bezahlung das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. E-Mail-Adressen von Zielkontakten werden nur weitergegeben, wenn die betroffene Person der werblichen Kontaktaufnahme zugestimmt hat.

B3. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und befristet sind.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich annimmt (E-Mail genügt) und die Auftragnehmerin den Eingang der Annahme bestätigt, oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin, oder durch Beginn der Leistungserbringung.
  3. Ablauf und Information (§§ 9 bis 11 ECG): Die Anbahnung erfolgt in der Regel über das Terminformular, telefonisch oder per E-Mail; anschließend übermittelt die Auftragnehmerin ein Angebot per E-Mail, das der Auftraggeber per E-Mail annimmt. Die Auftragnehmerin bestätigt den Eingang der Annahme unverzüglich elektronisch und übermittelt dabei das Angebot und diese AGB, sodass der Auftraggeber sie speichern und ausdrucken kann. Den Vertragstext (Angebot, Annahme, AGB) speichert die Auftragnehmerin für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Eingaben im Terminformular können vor dem Absenden geprüft und berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

B4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien (zum Beispiel Leistungsbeschreibung, Zielgruppe, Preislisten, Gesprächsleitfaden, Referenzen) rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson und reagiert auf Rückfragen zeitnah; vereinbarte Termine mit vermittelten Kontakten nimmt er verlässlich wahr oder sagt sie rechtzeitig ab.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin; ein vereinbartes Stundenkontingent gilt insoweit als verbraucht, als die Auftragnehmerin Zeit für die Nachforderung von Informationen oder für vergebliche Termine aufwenden musste.
  4. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Zulässigkeit der Angaben verantwortlich, die die Auftragnehmerin in seinem Namen gegenüber Zielkontakten macht (zum Beispiel Preise, Leistungsversprechen, Verfügbarkeiten).

B5. Rechtmäßigkeit der Kontaktaufnahme (Werberecht, Datenschutz)

  1. Die Parteien halten die geltenden Vorschriften über Direktwerbung und Kaltakquise ein, insbesondere § 174 TKG 2021 (Zustimmungserfordernis für Anrufe, Fax und elektronische Post zu Werbezwecken), das UWG und die DSGVO. Die Auftragnehmerin nimmt Kontakt nur in dem Umfang auf, der nach diesen Vorschriften zulässig ist; Anrufe oder elektronische Nachrichten, die eine vorherige Einwilligung erfordern, erfolgen nur, wenn diese Einwilligung dokumentiert vorliegt.
  2. Stellt der Auftraggeber eigene Kontaktdaten bereit (zum Beispiel Bestandskunden, Interessentenlisten, erteilte Einwilligungen), ist er für deren rechtmäßige Erhebung und für das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlage bzw. Einwilligung verantwortlich und sichert dies zu. Für Kontaktdaten, die die Auftragnehmerin selbst aus öffentlich zugänglichen Quellen erhebt, ist sie für die Rechtmäßigkeit der Erhebung verantwortlich.
  3. Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen Dritter oder Behörden frei, die aus einer von ihr zu vertretenden unzulässigen Kontaktaufnahme oder Datenerhebung resultieren.
  4. Widerspricht eine kontaktierte Person der weiteren Kontaktaufnahme, nehmen beide Parteien sie in eine Sperrliste auf und kontaktieren sie nicht mehr. Die Auftragnehmerin führt die dafür erforderlichen Mindestangaben (Name bzw. Firma, Telefonnummer, Datum des Widerspruchs) auch nach Vertragsende als eigene Verantwortliche weiter, damit widersprechende Personen nicht erneut kontaktiert werden (Art. 21 DSGVO).

B6. Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (zum Beispiel monatliche Pauschale mit Stundenkontingent, Stundensatz oder Pauschale je Leistung). Dort ist auch der Satz für zusätzliche Stunden über ein vereinbartes Kontingent hinaus angegeben; ohne eine solche Angabe werden zusätzliche Stunden nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber erbracht.
  2. Die Auftragnehmerin ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG; die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, solange das Angebot nichts anderes ausweist. Entfällt die Kleinunternehmerbefreiung, werden die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnet; die Auftragnehmerin kündigt dies schriftlich an.
  3. Rechnungen übermittelt die Auftragnehmerin per E-Mail. Sie sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Monatliche Pauschalen werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat verrechnet, nach Aufwand abgerechnete Leistungen jeweils zum Monatsende.
  4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) sowie den gesetzlichen Pauschalbetrag von 40 Euro (§ 458 UGB). Darüber hinaus ersetzt er die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungsmaßnahmen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB).
  5. Nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen darf die Auftragnehmerin laufende Arbeiten aussetzen, bis die Zahlung eingegangen ist; bereits erarbeitete Termine und Kontakte werden dem Auftraggeber weiterhin mitgeteilt.
  6. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

B7. Laufzeit und Kündigung

  1. Einzelaufträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Leistungen (zum Beispiel monatliche Pauschale) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
  2. Laufende Leistungen können von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Nachfrist mit der Zahlung in Verzug bleibt oder von ihr eine nach Punkt B5 unzulässige Kontaktaufnahme verlangt.
  4. Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten. Ein nicht verbrauchtes Stundenkontingent verfällt mit Ende des Abrechnungsmonats, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht; bei vorzeitiger Beendigung durch die Auftragnehmerin wird eine im Voraus bezahlte Pauschale anteilig rückerstattet.
  5. Mit Vertragsende übergibt die Auftragnehmerin die bis dahin erarbeiteten Arbeitsergebnisse (Punkt B2.4) und gibt dem Auftraggeber überlassene Unterlagen und Zugänge zurück.

B8. Gewährleistung und Beanstandungen

  1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und sorgfältig. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung; die Beweislastverteilung des Gesetzes bleibt unberührt.
  2. Der Auftraggeber prüft übergebene Arbeitsergebnisse (Terminlisten, Berichte, Gesprächsdokumentation) zeitnah und meldet offenkundige Mängel – zum Beispiel falsche Termindaten oder Kontakte außerhalb der vereinbarten Zielgruppe – innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich und konkret, damit die Auftragnehmerin nachbessern kann. Diese Frist betrifft nur offenkundige Mängel und schränkt die gesetzliche Gewährleistung für nicht erkennbare Mängel nicht ein.
  3. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn ein vermittelter Termin vom Zielkontakt abgesagt oder nicht wahrgenommen wird oder wenn aus einem Kontakt kein Geschäftsabschluss entsteht (Punkt B2.2).

B9. Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin – ausgenommen bei Personenschäden – für Sach- und Vermögensschäden nur bis zur Höhe des Auftragswerts des betroffenen Auftrags; bei laufenden Leistungen ist das das für zwölf Monate vereinbarte Entgelt. Der Ersatz von entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Vertriebsbemühungen (Punkt B2.2) und nicht für das Verhalten vermittelter Kontakte.
  4. Für Angaben und Unterlagen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat (Punkt B4.4), und für Kontaktdaten, die er beigestellt hat (Punkt B5.2), haftet die Auftragnehmerin nicht.
  5. Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche werden nicht verkürzt; die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unberührt.
  6. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt von den Beschränkungen dieses Punktes unberührt. Im Verhältnis der Parteien zueinander gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag ergänzend die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Punkt B10.3).

B10. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (insbesondere Kundenlisten, Preise, Gesprächsinhalte) zeitlich unbegrenzt vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
  2. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO, dem DSG und dem TKG 2021. Informationen zur Datenverarbeitung durch die Auftragnehmerin – auch für die im Auftrag kontaktierten Personen – enthält die Datenschutzerklärung auf km-sales.at. Zugang zu den Daten haben nur die Inhaberin und weisungsgebundene, zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeitende von KM Sales.
  3. Bei der Akquise für den Auftraggeber verarbeitet die Auftragnehmerin personenbezogene Daten der kontaktierten Personen in dessen Auftrag; Verantwortlicher ist der Auftraggeber, die Auftragnehmerin ist Auftragsverarbeiterin. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ab (Muster der Auftragnehmerin; für Website-Wartung und -Hosting mit der Anlage W). Für ihre eigene Kundengewinnung und für die Kontaktdaten der Ansprechpersonen des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin selbst Verantwortliche.
  4. Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nach Vertragsende als Referenz (Firmenname, Logo) nennen, wenn dieser schriftlich zugestimmt hat; die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

B11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, Stromausfall, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Telefonanlagen, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streik) entbinden die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Ansprüche wegen Nichterfüllung entstehen dadurch nicht. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen.

B12. Änderung dieser Bedingungen

  1. Diese AGB gelten in der Fassung, die dem Angebot beiliegt bzw. bei Vertragsschluss auf km-sales.at veröffentlicht ist.
  2. Für laufende Leistungen (Punkt B7.1) teilt die Auftragnehmerin Änderungen dieser Bedingungen oder der Preise mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten schriftlich mit. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen; andernfalls gelten die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Auf diese Folge weist die Auftragnehmerin in der Mitteilung gesondert hin.

B13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz der Auftragnehmerin in 6923 Lauterach sachlich zuständige Gericht in Bregenz bzw. Feldkirch (Bezirksgericht Bregenz bzw. Landesgericht Feldkirch) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung wird zusätzlich in das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung aufgenommen (§ 104 JN). Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.

B14. Verträge nur mit Unternehmern; Verbraucherstreitbeilegung

  1. Die Auftragnehmerin schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass er Unternehmer ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört; Gründungsgeschäfte vor Aufnahme des Betriebs (§ 1 Abs 3 KSchG) nimmt die Auftragnehmerin nicht an. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  2. Mit der Annahme eines Angebots gibt der Auftraggeber die Angaben an, die seine Unternehmereigenschaft belegen (Firmenwortlaut oder Unternehmensbezeichnung sowie Firmenbuchnummer, GISA-Zahl oder UID). Sollte ein Auftraggeber dennoch Verbraucher sein, gehen die zwingenden Bestimmungen des KSchG diesen AGB vor; Klagen gegen den Verbraucher sind dann nur an dessen Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort möglich (§ 14 KSchG), und die Haftungsbeschränkung nach Punkt B9.2 gilt nicht.
  3. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet und nicht bereit.

B15. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  2. Erklärungen nach diesen Bedingungen (Annahme, Kündigung, Beanstandung, Zustimmung zur Referenz) bedürfen der Schriftform; schriftlich ist auch eine E-Mail. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können (§ 12 ECG).